InPower Projekt

Die mit 1. Mai 2004 in Kraft (ge)treten(d)e Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG über gemeinsame Maßnahmen zur vorübergehenden Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde sieht weiterhin die „menschenwürdige Unterbringung in organisierten Unterkünften” vor. Vor allem BesitzerInnen von Gasthäusern oder Pensionen in wirtschaftlich schwachen Regionen nützten bisher die Chance und nahmen Flüchtlinge auf. Es scheint als hätte man bereits in der Vergangenheit darauf geachtet, Flüchtlinge möglichst unauffällig und abseits der Ortszentren unterzubringen. Die von diversen Medien geschürten Ressentiments gegenüber AsylwerberInnen, die eine weitgehend xenophobe Grundstimmung der Bevölkerung zur Folge haben sowie ein neuerdings den Bürgermeistern der Gemeinden eingeräumtes Vetorecht hinsichtlich der Errichtung von Flüchtlingsunterkünften lässt noch stärkere Ghettoisierung der ohnehin bereits ausgegrenzten Flüchtlinge befürchten. Flüchtlingsunterkünfte und deren BewohnerInnen werden von der ansässigen Bevölkerung bestenfalls als störend empfunden.

Die bisherige Vorgangsweise bei der Unterbringung von Flüchtlingen ist weiters dadurch gekennzeichnet, dass das lokale Umfeld (Gemeindepolitik, Schule, Kirchen, Vereine etc.) weder informiert noch eingebunden wurde. Auch wurde nicht darauf geachtet, die in jeder Gemeinde vorhandenen Ressourcen für eine möglichst gute Integration der untergebrachten AsylwerberInnen in die örtlichen Strukturen zu nutzen.

Zielgruppen:

Primär:    Bevölkerung von Gemeinden mit Flüchtlingsunterkünften.
Sekundär:   MultiplikatorInnen wie: öffentliche und kirchliche Einrichtungen, Vereine

Ziele:

Ein erstes Ziel ist die Information und somit Sensibilisierung der Bevölkerung hinsichtlich der BewohnerInnen von Flüchtlingsunterkünften. Folgende Fragestellungen werden dabei für die Zielerreichung von Relevanz sein: Wer sind die Menschen, woher kommen sie und was treibt sie hierher. Was ist ihre Kultur, was die Politik des Herkunftslandes. Wie leben sie in den Pensionen, wieviel Geld steht ihnen zur Verfügung. Welche Möglichkeiten bzw. Perspektiven haben die Personen in Österreich. Um hier effektiv wirken zu können, werden öffentliche und kirchliche Stellen sowie Vereine als MultiplikatorInnen gewonnen und eingesetzt werden.

Ein weiteres Ziel ist die Öffnung der Flüchtlingsunterbringungen im Sinn einer „Entgettoisierung”. AsylwerberInnen sollen in der Gemeinde in einem positiven Sinn präsent sein und in einen Kommunikationsprozess mit der ortsansässigen Bevölkerung treten. Dazu sind eine Reihe von Möglichkeiten vorstellbar, z.B. Tätigkeit von AsylwerberInnen als GastreferentInnen in den Schulen; Informationsabende über die jeweiligen Heimatländer der AsylwerberInnen in der Gemeinde; kleinere Beschäftigungsmöglichkeiten für AsylwerberInnen im Rahmen der Gemeinde. Diese Tätigkeiten sollen im Rahmen der „neuen Selbständigkeit” finanziell abgegolten werden und so auch die finanzielle Situation der AsylwerberInnen etwas verbessern.

Umgekehrt sollen auch bei Schulungsprogrammen im Flüchtlingsquartier (Modul 1) auf die Ressourcen der Gemeinde und ihrer Betriebe / ExpertInnen / Praktikumsstellen zurückgegriffen und diese als ReferentInnen / Lehrende eingeladen werden.
Ziel ist es letztendlich, dass die GemeindebewohnerInnen die AsylwerberInnen als Bereicherung und als Ressource für den Ort wahrnehmen und nicht als Bedrohung / Belästigung.

Geplant ist weiters eine begleitende Erhebung in Form qualitativer Interviews von BewohnerInnen vor und nach der Intervention. Ergebnis des gesamten Prozesses ist ein Leitfaden für Gemeinden, der konstruktive Möglichkeiten der Integration eines Flüchtlingsquartiers und seiner BewohnerInnen in die örtlichen Strukturen und Möglichkeiten der Konfliktprävention aufzeigt (good practice Modell).

Methoden und Details:

2 Mustergemeinden werden gewählt. In 2 aufeinander folgenden Durchgängen wird versucht, oben angeführte Ziele umzusetzen.

Die Intervention erfolgt von oben nach unten, d.h. es müssen zuerst Gemeinde-vertreterInnen, Pfarrer, LehrerInnen, als MultiplikatorInnen gewonnen werden. Die Informationsweitergabe erfolgt in Informationsveranstaltungen bzw. –Workshops zu ausgewählten Themen (Politische Systeme in den Herkunftsländern, AusländerInnengesetzgebung in Ö., etc.).

In weiterer Folge soll die Bevölkerung eingebunden werden. Information soll durch Medienarbeit (Tages- Bezirkszeitungen), Informationsveranstaltungen (z.B. „Arbeitsmöglichkeiten für AsylwerberInnen” in Zusammenarbeit mit Modul 3), Kulturveranstaltungen (in Zusammenarbeit mit ortsansässigen Vereinen), Schulprojekte, Feste, Tag der offenen Tür in Flüchtlingsunterkünften (in Zusammenarbeit mit Modul 1) erfolgen.

Workshops in AsylwerberInnenheimen

Die TeilnehmerInnen lernen, solche Workshops gegen Vorurteile und Rassismus zu leiten und Multikulturalität unserer Gesellschaft konstruktiv zu unterstützen. Zweck des Kurses ist, WorkshopleiterInnen in der NBCI Methodik, Train the Trainer, auszubilden und sie über die rechtliche Handhabe gegen Diskriminierungen aufzuklären und Unterstützung vor Ort zu bieten, damit die Nachhaltigkeit gewahrt bleibt.

Workshops für die Bevölkerung

In Rollenspielen erleben die TeilnehmerInnen, Diskriminierungen und machen sich diese bewusst durch first hand experience mit der/m TrainerIn, somit kommt es zu einer Solidarisierung und Erleben von Vorurteilen. So wird versucht eine Brücke zwischen den vermeintlichen GegnerInnen zu bauen.
Dieses Projekt wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit und des Europäischen Sozialfonds gefördert.

Region der Vielfalt / regija raznolikost

Projektträger:   CLIO – Verein für Geschichts- und BildungsarbeitProjektpartner:   Artikel VII Kulturverein für Steiermark, Helping Hands Graz, Jugendzentrum HOUSE Mureck,
MigrantInnenbeirat der Stadt Graz, Andragoški Zavod Ljudska Univerza, Maribor,
Inštitut za narodnostna vprašanja, Ljubljana, Šmocl – Študentski Mladinski Otroški Center, LaškoProjektdauer:   1. September 2005 – 31. August 2007

Gesellschaftlicher Auftrag der Europäischen Union – „Cultural Diversity”

Die Netzwerkziele des Projektes „InterRegion – Region der Vielfalt” basieren auf Art. 13 der EU-Verfassung, in welchem der Abbau von Vorurteilen und der Umgang mit kultureller Vielfalt als wichtige Aufträge für die EU-Mitgliedsstaaten definiert und als Herausforderungen der Union für die Zukunft betrachtet werden. Damit sollen bestehende Probleme im Sinne eines friedlichen Zusammenlebens auf europäischer Ebene gelöst und der Aufbau einer gemeinsamen Identität aller EU-Staatsbürger/innen innerhalb der Staatengemeinschaft gefördert werden. Gerade zur Erreichung der oben genannten Ziele ist die grenzübergreifende Netzwerkbildung und die gemeinsame Entwicklung von Qualitätsstandards von herausragender Bedeutung.

Aufgrund des EU-Beitritts Sloweniens gilt es, gerade in der steirisch-slowenischen Region Berührungsängste und Konfliktpotenziale zu minimieren, die einer erfolgreichen Regionalentwicklung entgegenstehen.

Zur Förderung der Synergieefffekte gemeinsamer wirtschaftlicher und touristischer Entwicklungpotentiale dieser Region braucht es gerade im kommunikativen und kulturell determinierten Konfliktbereich einen Kompetenzaufbau, der mit einer Vernetzung der einzelnen Organisationen beidseits der Grenze einhergeht.
Mit unserem Projekt wollen wir daher dazu beitragen, den Umgang der Kulturen miteinander und mit Mehrfachidentitäten als Herausforderung und Chance für die gemeinsame Region – Steiermark/Štajerska bzw. Slowenien – zu begreifen. Wir fördern damit den regionalen Austausch und die gemeinsame regionale Identität und tragen damit zum friedlichen Zusammenleben und zur positiven Kooperation innerhalb dieser grenzübergreifenden EU-Region bei.

Maßnahmen:

  • Zweisprachiger Lehrgang: „Projektentwicklung und Projektmanagement im Bereich des „Diversity Managements” für MultiplikatorInnen in der Gemeinde- und Jugendarbeit
  • Workshops und Informationsveranstaltungen: Gemeinsame Erarbeitung und Umsetzung von Sensibilisierungsmodulen für Jugendliche und MultiplikatorInnen. Durchführung öffentlicher Veranstaltungen, welche darauf abzielen, vor Ort über die positiven Seiten von grenzübergreifenden Kooperationen zu informieren, und interkulturelle Kommunikationkompetenzen durch Vorträge, Diskussionsrunden und Begegnungen zu stärken.
  • „Gemeinden/Bezirke der Vielfalt”: Durch gezielte Unterstützung der Gemeindeverwaltung im Konfliktmanagement und im Umgang mit Bewohner/innen mit verschiedenen kulturellerem Hintergründen sowie Begegnungen über die steirisch-slowenische Grenze zur Überwindung sprachlicher und kultureller Barrieren soll die Entwicklung von „Gemeinden/Bezirken der Vielfalt” gefördert werden. Zusätzlich wird bei der Entwicklung, Planung und Umsetzung kommunaler Projekte und verschiedener Maßnahmen im Sinne einer unterstützenden regionalen Leitbild- und Strukturentwicklung Prozessbegleitung angeboten.
  • Methodenkoffer: Dieser enhält best-practice und worst-experience-Modelle und Methoden, die von MultiplikatorInnen in der Schul- und Jugendarbeit eingesetzt werden können. Dabei handelt es sich u.a. um Methoden für Kleingruppenarbeiten, Anleitungen für den Projektunterricht sowie unterstützende Hinweise und Erfahrungen aus den Bereichen Konfliktmanagement, Mediation und Projektmanagement.
  • Aufbau einer gemeinsamen Internet-Plattform mit Austauschforum und internem Kommunikationsbereich u.a. mit gemeinsamer Modul- und Projektbörse.
  • Flyer: Entwicklung von zweisprachigen Informationsmaterialien zum Thema Abbau von Vorurteilen und kulturelle Begegnungen auf Basis der Richtlinien der EU sowie der nationalen Gesetzgebungen mit dem besonderen Fokus auf eine jugendliche Zielgruppe. Zweisprachige Newsletter.
  • Eine öffentliche Veranstaltung: Tagung zur Öffentlichkeitsarbeit und Promotion für das Thema „Cultural Diversity” und „Diversity Management” auf regionaler Ebene.
     

Zielgruppen:

  • Jugendliche, die in einem „neuen Europa” aufwachsen und daher mit vielen Herausforderungen einer veränderten Umwelt konfrontiert sind.
  • Jugendarbeiter/innen, Lehrer/innen und Multiplikator/innen in der Jugend- und Schularbeit, welchen Zusatzkompetenzen im Umgang mit kultureller Vielfalt vermittelt werden 
  • Akteure und Akteurinnen im Bereich der Wirtschaft, kommunalen Politik und Verwaltung. Hier soll eine Profilbildung und Leitbildentwicklung für Unternehmen, Gemeinden bzw. Bezirke stattfinden und die Annäherung und Kommunikation zwischen verschiedenen Kulturen im Rahmen von Prozessmoderationen und eines unterstützenden Projektcoachings begleitet werden.

Gefördert vom Land Steiermark: Abt. 16 Landes- und Gemeindeentwicklung, Jugendressort, Sozialressort. Europäischer Fond für Kofinanziert aus Mitteln der Europäischen Gemeinschaft: Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE). Regionale Entwicklung (EFRE)